Beitragsordnung ab 01.01.2014

des
Humanistischen Jugendwerkes Cottbus e.V.

Die Mitglieder des „Humanistischen Jugendwerkes Cottbus e.V.“ sind entsprechend der Satzung verpflichtet, Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages legt diese Beitragsordnung fest.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt mindestens EUR 60,00 pro Jahr.
Er ist jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.

Auf Antrag können arbeitslose Mitglieder und Rentner einen geminderten Beitrag von   EUR 10,00 pro Jahr zahlen.

Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche ohne eigenes Einkommen zahlen jährlich EUR 5,00.

Von der jährlichen Zahlungsweise kann in Ausnahmefällen abgewichen werden.
Darüber entscheidet auf Antrag des betreffenden Mitgliedes der Vorstand.

Gemäß Satzung können Mitglieder bei Verzug der Zahlung der Vereinsbeiträge jeglicher Art länger als sechs Monate – nach vorheriger Mahnung – ausgeschlossen werden.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.11.2013