Kindertagesstätten

Für Kinder ist es wichtig, dass sie im Kontakt mit anderen Kindern aufwachsen. Sie benötigen für ihre Entwicklung aber nicht nur das Spiel in der Gruppe, sondern auch kindgerecht gestaltete Lebens- und Erfahrungsräume, die ihnen Bildungschancen zu eröffnen. Sozialwissenschaftliche und neurobiologische Forschung sind sich einig, dass die frühe Bildung für alle zukünftigen Lernprozesse die unverzichtbaren Voraussetzungen liefert. Dies alles können Kindertagesstätten – in Ergänzung der Angebote in der Familie – den Kindern bieten. Erwerbstätige Eltern, besonders wenn sie alleinstehend sind, sind auf das familienergänzende Betreuungsangebot besonders angewiesen.

Welche Kinder haben Anspruch auf eine Kita-Betreuung?

In Brandenburg haben Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr (nach dem ersten Geburtstag) bis zur Versetzung in die fünfte Klasse in jedem Fall einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben ebenfalls einen Rechtsanspruch, wenn die familiäre Situation Kindertagesbetreuung erforderlich macht. Bis zur Einschulung umfasst der Anspruch mindestens sechs Stunden Betreuung, für Kinder im Grundschulalter mindestens vier Stunden. Macht die familiäre Situation (z. B. die Erwerbstätigkeit der Eltern) es erforderlich, so haben Kinder einen Anspruch auf verlängerte Betreuungszeiten. 

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