Soforthilfe nach Vergewaltigung

Opferhilfe Land Brandenburg e.V. startet dieses Jahr erneut Plakataktion zur medizinischen Soforthilfe und vertraulichen Spurensicherung nach Vergewaltigung

Nur ca. 10% der Opfer sexualisierter Gewalt erstatten Anzeige bei der Polizei. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Angst vor dem Täter, der aus dem nahen sozialen Umfeld kommt, Scham- und Schuldgefühle oder die Befürchtung, auf Unglauben oder Mitschuldvorwürfe zu stoßen etc. Aus den gleichen Gründen nehmen Betroffene auch selten medizinische oder psychosoziale Hilfe in Anspruch.

Der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. möchte Betroffene ermutigen, Hilfe in Anspruch zu nehmen: Landesweit bieten fünf Schwerpunktkliniken medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung. Dort erhalten Sie neben der medizinischen Versorgung die Möglichkeit, auch ohne Strafanzeige die Spuren und Verletzungen gerichtsfest dokumentieren zu lassen. Die Befunde stehen im Fall eines Verfahrens als Beweismittel zu verfügen und Betroffene haben Zeit, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.

Zu den beteiligten Kliniken gehören das Klinikum Frankfurt/Oder, die Ruppiner Kliniken in Neuruppin, das Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus, das Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam und seit 2021 auch das Universitätsklinikum in Brandenburg an der Havel.

Wenn ein Opfer in der Rettungsstelle den Schlüsselsatz sagt: „Ich brauche dringend ein Gespräch mit einer Gynäkologin“ bzw. “Ich brauche dringend ein Gespräch mit einem Urologen“, erfolgt ohne weiteres Nachfragen die unverzügliche Weiterleitung auf die gynäkologische bzw. urologische Station, wo speziell geschulte Ärztinnen und Ärzte die Behandlung und Spurensicherung durchführen und Kontakt zu weitergehender Hilfe und Beratung herstellen.

Immer noch ist das Angebot der Schwerpunktkliniken viel zu wenig in der breiten Öffentlichkeit bekannt.

„Betroffene sollen wissen, wo sie im Notfall schnelle Hilfe bekommen können. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob sie die Anzeige erstatten wollen oder nicht. Unterstützung bei der Verarbeitung der Tat und bei der Entscheidung über die Anzeigenerstattung finden Sie in den Fachberatungsstellen des Opferhilfe Land Brandenburg e.V. oder in der Frauenberatungsstelle Potsdam“, erklärt Rosmarie Priet, Leiterin der Opferberatungsstelle des Opferhilfe Land Brandenburg e.V.

Weitere Informationen finden sie unter:

www.opferhilfe-brandenburg.de

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

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