Drohender Wegfall der Elternbeitragsentlastung für Krippen- und Hortkinder ab 2025

Familien mit geringen und mittleren Einkommen sind seit dem 01.01.2023 von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung entlastet. Davon profitieren aktuell Familien in Brandenburg mit einem Jahresnettoeinkommen zwischen 20.000 und 35.000 EUR. Sie sind aktuell vollständig von Beiträgen befreit. Es profitieren auch Familien mit einem jährlichen Nettoeinkommen zwischen 35.000 EUR und 55.000 EUR, sie sind durch gedeckelte Beiträge entlastet.

Auch wenn diese vormals aus dem „Brandenburg-Paket“ finanzierte Entlastung bis 31.12.2024 befristet wurde (vgl. §§ 50 ff. KitaG), bestand bisher die Hoffnung, dass diese Regelung durch den Landesgesetzgeber noch in dieser Legislaturperiode verlängert wird. In einem Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zu Elternbeiträgen in Krippe und Hort vom 26.7.2024 informiert das Ministerium, dass es momentan kein Signal aus dem politischen Raum gibt, dies in der jetzigen Legislatur noch zu tun.

In der Konsequenz heißt das, dass Familien mit geringeren Jahresnettoeinkommen mit Kindern im Krippe- und Hortalter ab 2025 wieder regulär Elternbeiträge entrichten müssen. Von einzelnen politischen Akteuren gibt es zwar Signale, sich für eine lückenlose Fortsetzung einzusetzen. Das sichert jedoch zum aktuellen Zeitpunkt keinesfalls eine Fortsetzung der Elternbeitragsentlastung ab Januar 2025, da erst die Ergebnisse der Landtagswahl im September und die darauffolgende Regierungsbildung die wirklichen Mehrheits- und Meinungsverhältnisse zeigen werden.

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