Altersstufe 0 – 3 Jahre – Krippe
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Altersstufe 3 Jahre bis Schuleintritt – Kindergarten
Gemäß dem Kindertagesstättengesetz – KitaG des Landes Brandenburg § 17a Befreiung von Elternbeiträgen darf für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab dem Kita-Jahr 2024/2025 für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult wurden, kein Elternbeitrag erhoben werden.